Prüft genau, bevor ihr unterschreibt!

Bertrandt fordert Zustimmung zu Einschnitten

09.07.2026 | Bertrandt hat Schreiben verteilt, in denen Beschäftigte angeben sollen, ob sie einer Reduzierung der Arbeitszeit oder einem Verzicht auf Urlaub zustimmen.

Aus unserer Sicht ist dabei besonders wichtig: Eine solche Entscheidung ist freiwillig. Auch wenn das Schreiben den Eindruck erweckt, dass eine Zustimmung erwartet wird, handelt es sich um Änderungen bestehender arbeitsvertraglicher Bedingungen. Diese können nicht einseitig vom Arbeitgeber vorgegeben werden.

 Bitte bedenkt außerdem, dass eine Reduzierung der Arbeitszeit und die damit verbundene Verringerung des Entgelts im Falle einer späteren betriebsbedingten Kündigung Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitslosengeldes und gegebenenfalls weiterer Sozialleistungen haben kann.

 Von einzelnen Führungskräften wurde zwar mündlich erklärt, dass mögliche finanzielle Nachteile bei einer späteren betriebsbedingten Kündigung durch Bertrandt ausgeglichen oder zurückgezahlt würden. Bislang existiert nach unserem Kenntnisstand keine schriftliche und rechtlich durchsetzbare Vereinbarung, die die teilweise mündlich in Aussicht gestellten Leistungen verbindlich absichert. Wenn eine Reduzierung der Arbeitszeit oder ein Verzicht auf Urlaub nicht zu eurer persönlichen, familiären oder finanziellen Situation passt, seid ihr nicht verpflichtet, dem zuzustimmen.

 Lasst euch daher nicht unter Druck setzen und unterschreibt nichts vorschnell. Nehmt euch die notwendige Zeit, um die Unterlagen sorgfältig zu prüfen und die möglichen Folgen abzuwägen.

 Bei Fragen oder Unsicherheiten wendet euch bitte an uns als IG Metall, oder eure Vertrauensleute und Betriebsräte der IG Metall unter: vkl-bertrandtdon't want spam(at)igmetall-wob.de

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