Betriebsrat

Betriebsräte und IG Metall – warum wir beides brauchen!

Die Notwendigkeit von BR und Gewerkschaft wird bei Bertrandt größtenteils auf emotionaler Ebene geführt. Für viele Kolleg*Innen scheint es hier um eine Glaubensfrage zu gehen, bei der als Antwort das Gegenüber auf jeden Fall „bekehrt“ werden muss. Wir möchten im Folgenden Fakten für die Diskussion liefern, denn Wissen ist besser als Vermutungen, Hörensagen oder Halbwissen. 

Was sagt das Gesetz?

Im Gesetz basiert das Recht der Mitbestimmung explizit auf zwei Säulen – dem des Betriebsrates und dem der im Betrieb vertretenden Gewerkschaft.

Was kann und darf der BR mitbestimmen?

Grob zusammengefasst muss der Arbeitgeber den Betriebsrat zu Personalien (Einstellungen, Versetzung, Kündigungen etc.), Arbeitszeit- und Urlaubsgestaltung (Einführung von Arbeitszeitmodellen wie Schichtarbeit, Kernarbeitszeit, Betriebsferien etc.), Bildungsmaßnahmen, Themen von Arbeitssicherheit sowie IT und Datenschutz aber auch betrieblichen Veränderungen (z. B. die Einführung der neuen Konzernorganisation) anhören. Die Rechte des Betriebsrates sind je nachdem unterschiedlich ausgeprägt von „Informationsrecht“ bis hin zu „erzwingbarer Mitbestimmung“ mithilfe von Arbeitsgericht oder Einigungsstelle.

Was darf der BR nicht mitbestimmen bzw. verhandeln?

Die gesetzlich verankerten Mitbestimmungsrechte des BR haben Grenzen. Nicht verhandeln darf der BR z. B. eine verringerte Wochenarbeitszeit.

Beim Thema Geld beschränkt sich die Mitbestimmung des BR z. B. auf die Verteilsystematik von Geldtöpfen für Boni oder Gehaltsanpassungen. Der BR kann nicht aushandeln, ob es überhaupt einen Geldtopf zum Verteilen gibt oder welche Summe im Topf ist – hier entscheidet ganz allein der Arbeitgeber und wenn der nicht will, dann hat die Belegschaft das Nachsehen.

Und jetzt kommt die Gewerkschaft ins Spiel…!

Was darf die Gewerkschaft?

Per Gesetz dürfen ausschließlich Gewerkschaften Tarifverträge zu Themen wie Entgelt, Arbeitszeit, Beschäftigungssicherung etc. aushandeln. Und in diesen Tarifverträgen werden all die Dinge verhandelt, die der BR nicht verhandeln darf.

Aber auch bei Themen, die der BR per Gesetz mitbestimmen darf, wird den Forderungen wesentlich mehr Nachdruck verliehen, wenn BR und Gewerkschaft Hand in Hand vorgehen.

Fazit

Die Wünsche der Bertrandt-Belegschaft sind klar. Es dreht sich bei fast jedem um Entgelt, Gehaltserhöhungen und eine Wochenarbeitszeit kleiner 40h. Fakt ist, dass diese Wünsche kein Betriebsrat wird erfüllen können. Dies geht nur, wenn mit einem starken Partner Seite an Seite dafür gekämpft wird; also Betriebsräte gemeinsam mit der IGM.

Getreu dem Motto „Alleine stark. Gemeinsam unschlagbar.“

Betriebsräte, IG Metall und Belegschaft – warum auch die Belegschaft tätig werden muss!

Betriebsrat und Gewerkschaft können mehr erreichen, wenn sie sich gemeinsam für ein und dieselbe Sache stark machen. Doch ohne die Belegschaft ist selbst diese Partnerschaft nichts!

Der Betriebsrat kommuniziert nach bestem Wissen und Gewissen die Anliegen der Belegschaft an die Geschäftsführung, verknüpft damit Forderungen und versucht so, das Beste für alle heraus zu holen. Die IGM unterstützt die Betriebsräte, doch wer genau ist denn „die IGM?“

Ganz einfach – jedes einzelne Gewerkschaftsmitglied bei Bertrandt! Wir verleihen den Wünschen der Belegschaft Ausdruck und verleihen durch die Masse an Stimmen unseren Forderungen Nachdruck.

Es ist ein sehr eindeutiges Signal, wenn die Mehrheit der Belegschaft Mitglied der IGM ist. Zahlen lügen nicht, wenn behauptet wird „Die Belegschaft fordert das!“

Die Betriebsratsgremien am Standort sind mehrheitlich gewerkschaftlich organisiert. Auf die zusätzliche Stärke, die dem BR durch den Schulterschluss mit der IGM verliehen wird, sollten wir alle setzen und durch die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft unseren Forderungen eine starke Stimme geben.

Gibst du deinen Wünschen und Forderungen an unseren Arbeitgeber eine Stimme? Dann geht’s hier zum Mitgliedsantrag  

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