Betrieb ohne Betriebsrat? Es geht auch anders

Einen Betriebsrat zu wählen ist in Deutschland demokratisches Recht der Beschäftigten: „In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.“ So steht es in Paragraph 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) – das „Grundgesetz“ für das Miteinander von Arbeitgebern und Beschäftigten in Betrieben.

Du möchtest mehr Informationen zum Thema Mitbestimmung oder möchtest gemeinsam mit deinen Kolleginnen und Kollegen einen Betriebsrat gründen? Dann bist Du bei uns richtig. Die IG Metall ist der Ansprechpartner der Beschäftigten für die Durchsetzung ihres gesetzlichen Anspruchs auf Mitbestimmung. Wir beantworten deine Fragen:

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