Meldungen

Bertrandt

Brief an die Belegschaft

03.12.2025 | Die Zeiten, in denen wir uns befinden, sind herausfordernd. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verändern sich rasant, und die Anforderungen an uns alle steigen.

Bertrandt

Grill-Event in Flechtorf

01.12.2025 | Unsere Kandidatinnen und Kandidaten zur Betriebsratswahl schwingen für euch die Grillzange!

Bertrandt

Wir laden euch herzlich zu unserer offenen Mitgliederversammlung ein!

24.11.2025 | Hier habt ihr die Gelegenheit, unsere Kandidatinnen und Kandidaten kennenzulernen und eure Fragen direkt zu stellen.

Bertrandt

Gemeinsam Morgen gestalten – Unsere Kandidat*innen zur Betriebsratswahl

21.11.2025 | Die Industrie steht vor großen Herausforderungen: globale Wettbewerbsfähigkeit sichern, Digitalisierung meistern, klimaneutral produzieren und gleichzeitig gute Arbeitsbedingungen erhalten. Viele Veränderungen laufen parallel – und sie wirken sich direkt auf unseren Arbeitsalltag aus.

IG Metall bei Bertrandt – jetzt auch auf WhatsApp

10.11.2025 | Ab sofort gibt’s alle wichtigen Infos rund um IG Metall bei Bertrandt direkt aufs Handy – schnell, easy und ohne Spam.

Eure Stimme – eure Wahl

Warum es bei Bertrandt leider keine Personenwahl geben wird

05.11.2025 | In den vergangenen Wochen haben wir als IG Metall bei Bertrandt intensiv daran gearbeitet, die bevorstehenden Betriebsratswahlen demokratisch und transparent zu gestalten. Unser klares Ziel: Eine Personenwahl, bei der jede Kollegin und jeder Kollege die Möglichkeit hat, einzelne Kandidatinnen und Kandidaten direkt zu wählen – statt ausschließlich über Listen.

Vorgezogene Betriebsratswahl bei Bertrandt in Tappenbeck

27.10.2025 | Bei Bertrandt in Tappenbeck steht eine vorgezogene Betriebsratswahl an: Am 10. und 11. Dezember 2025 wird neu gewählt. Der Grund dafür liegt in einem besonderen Umstand: Der aktuelle Betriebsrat hat innerhalb der laufenden Amtsperiode die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Mitgliedern unterschritten.

IG Metall bei Bertrandt

Aufatmen bei der Bertrandt Technologie GmbH: Stellenabbau gestoppt

04.04.2025 | Tappenbeck – Gute Nachrichten für die Beschäftigten der Bertrandt Technologie GmbH (BTG) in Tappenbeck: Der vom Unternehmen lange geplante radikale Jobabbau am Standort konnte jetzt gestoppt werden. Der Betriebsrat und die Geschäftsführung verkündeten dies jetzt auf einer Betriebsversammlung.

IG Metall und Beschäftigte fordern nachhaltige Zukunftsstrategie

Metallerinnen und Metaller protestieren gegen geplanten Stellenabbau bei Bertrandt

11.03.2025 | Tappenbeck – 600 Arbeitsplätze will der Vorstand des Entwicklungsdienstleisters Bertrandt allein am Standort Tappenbeck weiterhin abbauen. Hinter jedem dieser Arbeitsplätze steht ein Mensch, eine Existenz, oftmals eine Familie. Vom geplanten Stellenabbau sind hauptsächlich hoch qualifizierte Fachkräfte in den Bereichen digitale und physische Entwicklung betroffen, aber auch Teile der Verwaltungsbereiche und Führungskräfte sind davon bedroht. Die IG Metall und der Betriebsrat kämpfen seit vielen Monaten auch mit Gesprächsangeboten und Vorschlägen gegen die Kahlschlagpläne des Unternehmens an.

IG Metall bei Bertrandt

Erfolg braucht Menschen - Sichere Arbeitsplätze jetzt!

27.02.2025 | Wir laden euch herzlich zu unserer Kundgebung unter dem Motto "Erfolg braucht Menschen - Sichere Arbeitsplätze jetzt!" ein. Die Veranstaltung findet am 11. März 2025 um 11:30 Uhr auf dem Schotterparkplatz statt.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Betriebsratswahl

Weitere Informationen zum Thema Betriebsratswahl und wie die nächsten konkrete Schritte aussehen, haben wir in unseren FAQs zur Betriebsratswahl zusammengefasst.

Zu den vollständigen FAQs

 

Wer darf den Betriebsrat wählen und wer darf gewählt werden?

Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer/innen, die das 18 . Lebensjahr vollendet haben. Dazu zählen auch Auszubildende und Praktikanten/innen mit einem Arbeitsvertrag, Mitarbeiter/innen in Teilzeit, befristet Beschäftigte sowie Arbeitnehmer/innen im Mutterschutz oder in Elternzeit. Auch Leiharbeitskräfte sind wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate bei Bertrandt eingesetzt werden. Sie können sich jedoch nicht zur Wahl stellen. Zur Wahl stellen können sich alle Beschäftigten, die dem Betrieb seit mindestens sechs Monaten angehören. Leitende Angestellte dürfen den Betriebsrat nicht mitwählen und können auch nicht gewählt werden.

Darf sich der Arbeitgeber in die Wahl einmischen?

Nein, die Wahl des Betriebsrats ist eine Angelegenheit der Arbeitnehmer/innen. Der Arbeitgeber ist zur Neutralität verpflichtet. Er darf die Wahl weder behindern, noch beeinflussen, zum Beispiel indem er einem/r Kandidaten/in Vorteile verspricht oder Nachteile androht.

Wenn ich kandidiere und gewählt werde – wie bringe ich die Betriebsratsarbeit mit meiner regulären Arbeit unter einen Hut?

Das Gesetz sagt ganz klar: Für die Betriebsratstätigkeit hat der Arbeitgeber das Betriebsratsmitglied von der Arbeit freizustellen (§37 Abs. 2 BetrVG). Betriebsratstätigkeit ist immer Arbeitszeit.

Bin ich als Betriebsratsmitglied oder -kandidat/in besonders geschützt?

Wahlvorstandsmitglieder, Betriebsratsmitglieder und Betriebsratskandidaten/innen (auch diejenigen, die nicht gewählt wurden) genießen während ihrer Amtszeit oder Kandidatur einen verstärkten Kündigungsschutz. Für Kandidaten/innen beginnt der Kündigungsschutz mit der Aufstellung des Wahlvorschlags, d. h. bereits mit der Unterzeichnung der letzten Stützunterschriften. Auch Mitglieder des Wahlvorstands und Kandidaten/innen, die nicht in den Betriebsrat gewählt wurden, haben einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser dauert sechs Monate ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Den am weitestgehenden Schutz genießen Betriebsratsmitglieder. Für sie sieht der
Gesetzgeber einen Kündigungsschutz von einem Jahr bis nach Ende der Amtszeit vor.

Welche Rechte hat ein Betriebsrat?

In vielen betrieblichen Belangen verfügt der Betriebsrat über weitgehende Mitbestimmungsrechte. Neue Regelungen zur Dienstplanung oder zu Arbeitszeitmodellen können nur mit Zustimmung des Betriebsrats eingeführt werden. Bei Kündigungen muss der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören. Mitbestimmen darf ein Betriebsrat auch bei Themen des Arbeitsschutzes, dem Einsatz von Leiharbeitskräften oder der Einführung und Anwendung von neuen Techniken.

Wie viele Mitglieder wird der Betriebsrat haben?

Die Größe des Betriebsrats hängt von der Zahl der Beschäftigten des Betriebes ab:

  • 701 bis 1.000 Arbeitnehmer/innen 13 Mitglieder
  • 1.001 bis 1.500 Arbeitnehmer/innen 15 Mitglieder
  • 1.501 bis 2.000 Arbeitnehmer/innen 17 Mitglieder

Das heißt für Euch: Je mehr Kandidaten/innen sich aufstellen lassen, desto besser. Denn neben den Betriebsratsmitgliedern werden auch noch Ersatzmitglieder gewählt. Diese springen ein, wenn ein Mitglied vorübergehend verhindert ist oder vorzeitig aus dem Amt ausscheidet. Die Amtszeit eines Betriebsrats dauert vier Jahre.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Du arbeitest im Home-Office und möchtest die Möglichkeit der Briefwahl nutzen? In diesem Video erfährst du, wie die Briefwahl bei Betriebsratswahlen funktioniert.

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Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Der Betriebsrat ist demokratisch gewählt und hat einklagbare Rechte. Ohne Betriebsrat sind die Arbeitsbedingungen schlechter und das Einkommen niedriger. Die IG Metall erklärt den Betriebsrat in diesem kurzen Videoclip.

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