Meldungen

Bertrandt entscheidet sich gegen 500-600 Beschäftigte am Standort Tappenbeck

30.09.2024 | Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Standort Tappenbeck stehen uns herausfordernde Zeiten bevor. Es sind betriebsbedingte Kündigungen geplant, die viele von uns betreffen könnten. In dieser schwierigen Situation möchten wir, die IG Metall, euch unsere volle Unterstützung zusichern.

Bertrandt und die Suche nach einem fairen Entgeltsystem

23.09.2024 | Über Jahre hinweg zog sich das Projekt zur Schaffung eines fairen und transparenten Entgeltsystems bei Bertrandt hin. Die IG Metall hat von Beginn an deutlich gemacht, dass faire Entgeltsysteme nur mit der Gewerkschaft realisierbar sind. Dies liegt nicht nur an den rechtlichen Rahmenbedingungen, die den Gewerkschaften vorbehalten sind, sondern auch an den begrenzten Durchsetzungsmöglichkeiten eines Betriebsrats, solch ein komplexes Thema zu verhandeln.

Bertrandt Compensation ohne Ende!?

05.09.2024 | Die IG Metall unterstützt ausdrücklich das Vorgehen der Betriebsräte bei Bertrandt in Bezug auf die Einführung des neuen Entgeltsystems “Bertrandt Compensation”. Wir erkennen die Bemühungen und die konstruktiven Vorschläge der Betriebsräte an, die in den Workshops eingebracht wurden, um ein maßgeschneidertes und gutes Entgeltsystem zu entwickeln.

Bertrandt

Entscheidung in den Rechtsstreitigkeiten über eine Entgelterhöhung aus Juli 2022

02.07.2024 | Wolfsburg/Tappenbeck – Zur Vermeidung langwieriger Gerichtsverfahren wurde jetzt entschieden, dass die entsprechenden Mitarbeitenden von Bertrandt eine 4-prozentige Entgelterhöhung rückwirkend zum 1. Juli 2022 erhalten. Diese Einigung kommt nach intensiven Verhandlungen zustande, um weitere gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die Vereinbarung sieht vor, dass die entsprechenden Anspruchsberechtigten die rückwirkende Entgelterhöhung erhalten werden.

Gerichte sehen Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz

IG Metall gewinnt auch in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Hannover gegen Bertrandt

24.04.2024 | Hannover/Wolfsburg – Die IG Metall hat auch in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Hannover einen Sieg gegen das Unternehmen Bertrandt errungen. Der Entwicklungsdienstleister hatte versucht, bestimmte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von einer kollektiven vierprozentigen Gehaltserhöhung zum 1. Juli 2022 auszuschließen, was laut der Urteile aus Braunschweig und Hannover gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.

Gewerkschaft übt Kritik an Wahlmodalitäten

IG Metall verzichtet auf Anfechtung der Aufsichtsratswahl bei Bertrandt

19.12.2023 | Wolfsburg – Die Mitgliederversammlung der IG Metall hat am 18. Dezember 2023 in Bezug auf die Aufsichtsratswahlen der Bertrandt AG einen Beschluss gefasst. Trotz Unregelmäßigkeiten und mehrfacher unzulässiger Wahlbeeinflussung durch einen Kandidaten einer konkurrierenden Liste, wird die Wahl von uns nicht angefochten. Die Diskussion innerhalb der Versammlung war kontrovers, doch letztendlich sprach sich eine klare Mehrheit für die Nicht-Anfechtung der Aufsichtsratswahl aus.

Aus dem Stand zum Erfolg

IG Metall gewinnt Aufsichtsratswahl bei Bertrandt

08.12.2023 | Wolfsburg – Erfolgreiche Premiere: Nachdem an einigen Standorten mittlerweile Betriebsratsgremien bestehen, ist jetzt auch die zuständige und im Betrieb aktive Gewerkschaft IG Metall erstmals im Aufsichtsrat der Bertrandt AG vertreten.

Wir bleiben hart: Unsere Betriebsräte setzen sich gegen "Bertrandt Compensation" zur Wehr

01.12.2023 | Gleiches Geld für gleiche Arbeit – Gewerkschaftliche Betriebsräte beharren auf Fairness und Transparenz. In einer Zeit, in der die Arbeitswelt von stetigem Wandel geprägt ist und ein Fachkräftemangel sowie eine aus unserer Sicht zu hohe Personalfluktuation bei Bertrandt herrscht, gewinnen Diskussionen um angemessene Vergütungssysteme zunehmend an Bedeutung.

Erfolgreiche Durchsetzung des Beratungsrechts bei Verhandlungen um "Bertrandt Compensation"

17.11.2023 | Infolge intensiver Verhandlungen zwischen der Arbeitgeberseite und den Betriebsräten der Bertrandt Technologie GmbH (BTG), Fahrerprobung Süd (FS) und Simulations GmbH (SIM) wurde erfolgreich das Recht auf fachliche Beratung bei den Verhandlungen zum Entgeltsystem "Bertrandt Compensation" durchgesetzt. Nach Wochen der Auseinandersetzungen konnte eine Einigung über den zeitlichen Umfang der Beratungskontingente für die Gremien erzielt werden.

Bertrandt

Gewerkschaftliche Betriebsräte setzen trotz Hindernissen Workshops fort

06.11.2023 | In den aktuellen Entwicklungen bei Bertrandt Compensation stehen die Workshops unter besonderer Beobachtung, da die gewerkschaftlichen Betriebsräte trotz großer Herausforderungen versuchen, die Interessen der Kolleginnen und Kollegen zu wahren und den Informationsfluss aufrechtzuerhalten.

Deine Kollegen*innen im Vertrauenskörper mit Zustädigkeitsbereich

Andreas Kubiak

Unit 1.1 Software Experts

Mitglied der Vertrauenskörperleitung

Britta Arendt-Walden

Unit 1.2 Autonomous Mobility&Info. Systems

Mitglied im Betriebsrat (BTG)

Stefan Drost

Unit 1.3 eMobility Systems

Mitglied  der Vertrauenskörperleitung

Alexander Roloff

Unit 1.4 Electronics&Virtual T.

Vertrauenskörperleiter

Alan Horner

Unit 2.1 Design Solutions

Mitglied der Vertrauenskörperleitung

Andreas Becker

Unit 2.2 Sim Nord

stellv. Vertrauenskörperleiter,  stellv. Betriebsratsvorsitzender (SIM)

Anja Schlösser

Unit 2.3 Engineering Integration&Management Services

Mitglied im Betriebsrat (BIG)

Andreas Söhn

Unit 3.1 Testing Solutions

Vertrauensmann 

Mike Sölter

Unit 3.2 eMobility

Mitglied im Betriebsrat (BTG)

Peter Rommerskirchen

Unit 4.2 Customer Interaction Solutions

Mitglied im Betriebsrat (BTG)

Häufig gestellte Fragen zum Thema Betriebsratswahl

Weitere Informationen zum Thema Betriebsratswahl und wie die nächsten konkrete Schritte aussehen, haben wir in unseren FAQs zur Betriebsratswahl zusammengefasst.

Zu den vollständigen FAQs

 

Wer darf den Betriebsrat wählen und wer darf gewählt werden?

Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer/innen, die das 18 . Lebensjahr vollendet haben. Dazu zählen auch Auszubildende und Praktikanten/innen mit einem Arbeitsvertrag, Mitarbeiter/innen in Teilzeit, befristet Beschäftigte sowie Arbeitnehmer/innen im Mutterschutz oder in Elternzeit. Auch Leiharbeitskräfte sind wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate bei Bertrandt eingesetzt werden. Sie können sich jedoch nicht zur Wahl stellen. Zur Wahl stellen können sich alle Beschäftigten, die dem Betrieb seit mindestens sechs Monaten angehören. Leitende Angestellte dürfen den Betriebsrat nicht mitwählen und können auch nicht gewählt werden.

Darf sich der Arbeitgeber in die Wahl einmischen?

Nein, die Wahl des Betriebsrats ist eine Angelegenheit der Arbeitnehmer/innen. Der Arbeitgeber ist zur Neutralität verpflichtet. Er darf die Wahl weder behindern, noch beeinflussen, zum Beispiel indem er einem/r Kandidaten/in Vorteile verspricht oder Nachteile androht.

Wenn ich kandidiere und gewählt werde – wie bringe ich die Betriebsratsarbeit mit meiner regulären Arbeit unter einen Hut?

Das Gesetz sagt ganz klar: Für die Betriebsratstätigkeit hat der Arbeitgeber das Betriebsratsmitglied von der Arbeit freizustellen (§37 Abs. 2 BetrVG). Betriebsratstätigkeit ist immer Arbeitszeit.

Bin ich als Betriebsratsmitglied oder -kandidat/in besonders geschützt?

Wahlvorstandsmitglieder, Betriebsratsmitglieder und Betriebsratskandidaten/innen (auch diejenigen, die nicht gewählt wurden) genießen während ihrer Amtszeit oder Kandidatur einen verstärkten Kündigungsschutz. Für Kandidaten/innen beginnt der Kündigungsschutz mit der Aufstellung des Wahlvorschlags, d. h. bereits mit der Unterzeichnung der letzten Stützunterschriften. Auch Mitglieder des Wahlvorstands und Kandidaten/innen, die nicht in den Betriebsrat gewählt wurden, haben einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser dauert sechs Monate ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Den am weitestgehenden Schutz genießen Betriebsratsmitglieder. Für sie sieht der
Gesetzgeber einen Kündigungsschutz von einem Jahr bis nach Ende der Amtszeit vor.

Welche Rechte hat ein Betriebsrat?

In vielen betrieblichen Belangen verfügt der Betriebsrat über weitgehende Mitbestimmungsrechte. Neue Regelungen zur Dienstplanung oder zu Arbeitszeitmodellen können nur mit Zustimmung des Betriebsrats eingeführt werden. Bei Kündigungen muss der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören. Mitbestimmen darf ein Betriebsrat auch bei Themen des Arbeitsschutzes, dem Einsatz von Leiharbeitskräften oder der Einführung und Anwendung von neuen Techniken.

Wie viele Mitglieder wird der Betriebsrat haben?

Die Größe des Betriebsrats hängt von der Zahl der Beschäftigten des Betriebes ab:

  • 701 bis 1.000 Arbeitnehmer/innen 13 Mitglieder
  • 1.001 bis 1.500 Arbeitnehmer/innen 15 Mitglieder
  • 1.501 bis 2.000 Arbeitnehmer/innen 17 Mitglieder

Das heißt für Euch: Je mehr Kandidaten/innen sich aufstellen lassen, desto besser. Denn neben den Betriebsratsmitgliedern werden auch noch Ersatzmitglieder gewählt. Diese springen ein, wenn ein Mitglied vorübergehend verhindert ist oder vorzeitig aus dem Amt ausscheidet. Die Amtszeit eines Betriebsrats dauert vier Jahre.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Du arbeitest im Home-Office und möchtest die Möglichkeit der Briefwahl nutzen? In diesem Video erfährst du, wie die Briefwahl bei Betriebsratswahlen funktioniert.

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Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Der Betriebsrat ist demokratisch gewählt und hat einklagbare Rechte. Ohne Betriebsrat sind die Arbeitsbedingungen schlechter und das Einkommen niedriger. Die IG Metall erklärt den Betriebsrat in diesem kurzen Videoclip.

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