24.04.2024 | Hannover/Wolfsburg – Die IG Metall hat auch in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Hannover einen Sieg gegen das Unternehmen Bertrandt errungen. Der Entwicklungsdienstleister hatte versucht, bestimmte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von einer kollektiven vierprozentigen Gehaltserhöhung zum 1. Juli 2022 auszuschließen, was laut der Urteile aus Braunschweig und Hannover gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.