Bertrandt: Entgeltstruktur oder lieber gleich ein Haustarifvertrag?

17.03.2021 | Beginnen wir mit zwei simplen Fragen: Du wünschst Dir verlässliche Gehaltserhöhungen für z. B. die nächsten zwei Jahre? Eine Wochenarbeitszeit unter 40 Stunden bei gleichem Lohn hältst du für lange überfällig? Dann ist für Dich ein Haustarif der Weg, um diese Wünsche auch in Erfüllung gehen zu lassen!

Eine neue Entgeltstruktur bringt uns hier nicht weiter, da ein Arbeitgeber kein Interesse und ein Betriebsrat in diesen Kernthemen keine Möglichkeit hat, hier Änderungen im Sinne der Arbeitnehmer herbeizuführen. Diese Themen sind allein Gewerkschaften zur Verhandlung vorbehalten!

Du sagst jetzt „Alles klar, ich will einen Haustarifvertrag, und aus diesem Grunde werde ich IG Metall Mitglied“ – prima, dann geht’s hier zum Mitgliedsantrag.

Falls Du noch mehr Informationen möchtest, dann lies einfach weiter.

Wer erarbeitet die konzernweite Entgeltstruktur?

Die Betriebsräte haben das Unternehmen bereits im Frühjahr 2020 zu Gesprächen hinsichtlich der Gestaltung einer Entgeltstruktur aufgefordert. Bertrandt sieht ebenfalls den Bedarf, dem „Wildwuchs“ aus Gehältern und unterschiedlichen Verträgen eine Struktur geben zu müssen, jedoch soll dies konzernweit einheitlich geschehen. So wurde im Herbst 2020 eine Arbeitsgruppe „Entgelt“ gegründet, an welcher neben Betriebsräten aller mitbestimmten Standorte, auch Personaler und weitere Experten des Unternehmens teilnehmen.

Schnell waren sich alle einig, dass die Themen Entgelt und Arbeitszeit untrennbar miteinander verwoben sind. Aus diesem Grunde wurde eine weitere Arbeitsgruppe „Arbeitszeit“ in gleicher Konstellation gebildet. Gesteuert werden die Arbeitsgruppen durch einen Lenkungskreis, welcher Arbeitsergebnisse harmonisiert und beschließt.

Was ist für eine Entgeltstruktur notwendig?

Wichtigste Grundlage ist das Schaffen von Vergleichbarkeit und Eingruppierungsmerkmalen. Im Konzern gibt es allerdings keine Stellen- und/oder Tätigkeitsbeschreibungen. Es ist eine Mammutaufgabe, für alle Arbeitnehmer der deutschen Standorte diese Beschreibungen zu erstellen, für die übrigens allein das Unternehmen verantwortlich ist.

Trotzdem ist eine Vielzahl an Abstimmungen auch mit den Betriebsräten erforderlich. In der Arbeitsgruppe werden verschiedene bewährte Formate und Entgeltmodelle (z.B. auch von anderen Dienstleistern) diskutiert – mit allen Vor- und Nachteilen. Die Betriebsräte haben bei diesen Themen klares Mitbestimmungsrecht. Der Arbeitgeber kann ohne deren Zustimmung also kein Entgeltmodell einführen!

Was wird die konzernweite Entgeltstruktur regeln und welchen Nutzen hat sie?

Die Entgeltstruktur schafft zumindest die Möglichkeit der Vergleichbarkeit und eine gewisse Transparenz über die gezahlten Entgelte. Einige Arbeitnehmer werden sich eventuell gehaltlich verbessern; dies geschieht jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sich der Arbeitgeber dazu in der notwendigen Betriebsvereinbarung auch verpflichtet! Bei anderen verändert sich das Gehalt nicht; es greift der Bestandschutz, weshalb eine Verschlechterung ausgeschlossen ist. Auch Bonus- und Prämienzahlungen sollen nach Vorstellung unseres Arbeitgebers durch die Entgeltstruktur einheitlich geregelt werden.

Die Betriebsräte haben bei der Eingruppierung der einzelnen Arbeitnehmer in die jeweiligen Entgeltstufen ein Mitbestimmungsrecht. Welche Entgelthöhe jedoch in den einzelnen Entgeltstufen gezahlt wird, entscheidet ganz allein der Arbeitgeber! Die Betriebsräte haben bei Entgelthöhen keinerlei Mitbestimmungsrecht.

Was wird die Entgeltstruktur nicht regeln?

Gehaltserhöhungen werden aktuell vom Vorstand ausgelobt. Er allein entscheidet, ob und wenn ja, wie hoch die Gehaltserhöhungen sein werden. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass es nie „echte“ Gehaltserhöhungen gegeben hat, sondern vielmehr Gehaltsanpassungen. Als es im April 2020 1% mehr Gehalt für alle Arbeitnehmer gegeben hat, hat die Konzernleitung dies sogar als Inflationsausgleich angepriesen – wobei die Inflationsrate damals bei 1,4% lag. De facto war es also eine Minusrunde, denn die Gehaltsanpassung hat die gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht ausgeglichen.

Es ist kaum vorstellbar, dass mit einer konzernweiten Entgeltstruktur automatisch auch Gehaltserhöhungen für die nächsten Jahre ausgelobt werden. Hier wird sich der Vorstand gewiss nicht vorzeitig festlegen.
Auch hinsichtlich einer Arbeitszeitverringerung werden die Holding-Arbeitsgruppen kein Ergebnis liefern können. Falls das Unternehmen die wöchentliche Arbeitszeit (bei gleichbleibendem Gehalt wohlgemerkt, ansonsten wäre es ja Teilzeit!) reduziert, geschieht dies einzig und allein durch die Entscheidung des Vorstands. Und diese Entscheidungen können auch einseitig wieder rückgängig gemacht werden. Es besteht kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht!

Was kann also der Haustarifvertrag?

Kurz und knapp – alles, was eine Entgeltstruktur und die Vereinbarungen zur Arbeitszeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber nicht können und darüber hinaus Verbesserungen bringen!

Mit Tarifvertrag geht es im Betrieb deutlich fairer zu. Beschäftigte in tarifgebundenen Unternehmen bekommen im Durchschnitt mehr Geld. Es finden regelmäßig Tarifrunden statt, bei denen die Gewerkschaft gemeinsam mit den Beschäftigten höhere Entgelte durchsetzt. Tarifverträge sorgen aber nicht nur für angemessene Einkommen. Sie geben klare Regeln bei den Arbeitsbedingungen vor und stärken die Position der Beschäftigten. Nur in Tarifverhandlungen, und damit durch die Gewerkschaft, können Dinge wie Wochenarbeitszeit, Entgelthöhen, Gehaltserhöhungen etc. aushandelt werden. Tarifliche Vereinbarungen – wie z. B. Gehaltserhöhungen für die nächsten Jahre – können zudem nicht einfach durch einen Vorstandsentscheid gekippt werden.

Wer also seinen Wünschen eine Stimme verleihen möchte, der wird am besten heute noch IGM-Mitglied! Wenn wir mit einer Stimme sprechen, können wir unserem Arbeitgeber endlich die Forderung nach einem Haustarifvertrag übermitteln.

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Weitere Informationen gibt’s hier: Das Tariflexikon – IG Metall