Bertrandt: Betriebsräte und IG Metall – warum wir beides brauchen!

22.02.2021 | Die Notwendigkeit von Betriebsrat und Gewerkschaft wird bei Bertrandt größtenteils auf emotionaler Ebene geführt. Für viele Kolleg*Innen scheint es hier um eine Glaubensfrage zu gehen, bei der als Antwort das Gegenüber auf jeden Fall „bekehrt“ werden muss. Wir möchten im Folgenden Fakten für die Diskussion liefern, denn Wissen ist besser als Vermutungen, Hörensagen oder Halbwissen.

Team Teamwork Togetherness Collaboration Concept

Was sagt das Gesetz?

Im Gesetz basiert das Recht der Mitbestimmung explizit auf zwei Säulen – dem des Betriebsrates und dem der im Betrieb vertretenden Gewerkschaft.

Was kann und darf der BR mitbestimmen?

Grob zusammengefasst muss der Arbeitgeber den Betriebsrat zu Personalien (Einstellungen, Versetzung, Kündigungen etc.), Arbeitszeit- und Urlaubsgestaltung (Einführung von Arbeitszeitmodellen wie Schichtarbeit, Kernarbeitszeit, Betriebsferien etc.), Bildungsmaßnahmen, Themen von Arbeitssicherheit sowie IT und Datenschutz aber auch betrieblichen Veränderungen (z. B. die Einführung der neuen Konzernorganisation) anhören. Die Rechte des Betriebsrates sind je nachdem unterschiedlich ausgeprägt von „Informationsrecht“ bis hin zu „erzwingbarer Mitbestimmung“ mithilfe von Arbeitsgericht oder Einigungsstelle.

Was darf der BR nicht mitbestimmen bzw. verhandeln?

Die gesetzlich verankerten Mitbestimmungsrechte des BR haben Grenzen. Nicht verhandeln darf der BR z. B. eine verringerte Wochenarbeitszeit.

Beim Thema Geld beschränkt sich die Mitbestimmung des BR z. B. auf die Verteilsystematik von Geldtöpfen für Boni oder Gehaltsanpassungen. Der BR kann nicht aushandeln, ob es überhaupt einen Geldtopf zum Verteilen gibt oder welche Summe im Topf ist – hier entscheidet ganz allein der Arbeitgeber und wenn der nicht will, dann hat die Belegschaft das Nachsehen.

Und jetzt kommt die Gewerkschaft ins Spiel…!

Was darf die Gewerkschaft?

Per Gesetz dürfen ausschließlich Gewerkschaften Tarifverträge zu Themen wie Entgelt, Arbeitszeit, Beschäftigungssicherung etc. aushandeln. Und in diesen Tarifverträgen werden all die Dinge verhandelt, die der BR nicht verhandeln darf.

Aber auch bei Themen, die der BR per Gesetz mitbestimmen darf, wird den Forderungen wesentlich mehr Nachdruck verlieren, wenn BR und Gewerkschaft Hand in Hand vorgehen.

Fazit

Die Wünsche der Bertrandt-Belegschaft sind klar. Es dreht sich bei fast jedem um Entgelt, Gehaltserhöhungen und eine Wochenarbeitszeit kleiner 40h. Fakt ist, dass diese Wünsche kein Betriebsrat wird erfüllen können. Dies geht nur, wenn mit einem starken Partner Seite an Seite dafür gekämpft wird; also Betriebsräte gemeinsam mit der IG Metall.

Getreu dem Motto „Alleine stark. Gemeinsam unschlagbar.“