Bertrandt

Einige Betriebsratsgremien der Konzernarbeitsgruppe fordern einen eigenen fachlichen Berater für Entgeltfragen

29.08.2023 | In der Konzernarbeitsgruppe sorgen Unstimmigkeiten über die Vertretung der Interessen der abhängig Beschäftigten für Aufsehen.

Drei der insgesamt fünf Betriebsratsgremien die gemeinsam in der Konzernarbeitsgruppe sitzen, haben beschlossen, vorerst die Arbeit in der Konzernarbeitsgruppe auszusetzen, bis ein eigener fachlicher Berater für das Erarbeiten des Entgeltsystems gefunden ist.

Diese Entscheidung wird von den betroffenen Betriebsräten mit der Notwendigkeit begründet, die Interessen der Arbeitnehmer angemessen zu vertreten. Die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen in einem Entgeltsystem als Betriebsrat gestaltet sich bereits von Natur aus herausfordernd, da solche Verhandlungen üblicherweise in Tarifverträgen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften abgehandelt werden.

Ein wesentlicher Kritikpunkt der Betriebsräte liegt in der Frage der Beratung. Während die Geschäftsführung auf Seiten des Arbeitgebers eine renommierte Beraterfirma mit umfangreicher Fachkompetenz engagiert hat, fühlen sich die gewerkschaftlich organisierten Betriebsräte unzureichend unterstützt. Ihrer Ansicht nach ist ein annähernd ausgewogener Prozess nur möglich, wenn auch die Arbeitnehmerseite über einen eigenen Berater verfügt, welcher aktiv an den Workshops teilnimmt.

In einem gemeinsamen Termin aller fünf Betriebsratsgremien sollte die Beraterproblematik geklärt werden. Bedauerlicherweise blieb eine Anfrage an alle Betriebsratsgremien, von zwei Gremien unbeantwortet, was eine Konsensfindung somit unmöglich macht.

Ein interessanter Aspekt ist dabei, dass die Regelung, wonach nur ein Berater von Arbeitnehmerseite die Workshops begleiten darf, von Bertrandt selbst gesetzt wurde. Dies wirft Fragen darüber auf, ob der Erarbeitungsprozess des Entgeltsystems auf demokratischen und juristisch fundierten Grundlagen basiert oder ob hier eine mögliche Einseitigkeit besteht. Diese Thematik wurde bereits in einem früheren Artikel behandelt.

Als Ergebnis des Beschlusses werden die drei betroffenen Betriebsratsgremien vorerst nicht mehr an der Konzernarbeitsgruppe teilnehmen. Die Geschäftsführung des Unternehmens wird darüber hinaus aufgefordert, die Arbeit in der Konzernarbeitsgruppe vorübergehend auszusetzen, bis eine Lösung für die Beraterfrage gefunden ist.

Die Forderungen der Betriebsräte verdeutlichen die Notwendigkeit eines ausgewogenen und transparenten Prozesses bei der Gestaltung des Entgeltsystems. In Zeiten, in denen die Bedeutung von fairer Mitbestimmung und gerechter Vergütung immer stärker betont wird, sollten Unternehmen und Arbeitnehmer gleichermaßen bestrebt sein, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten. Dies erfordert nicht nur kompetente Beratung auf Seiten der Geschäftsführung, sondern auch eine ebenso qualifizierte Vertretung der Arbeitnehmerinteressen.

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